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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 09441 201 + Nebenstelle
126/296/00000 - 126/296/99999 A - Z Veranlagung von Arbeitnehmern ohne Wohnsitz im Inland205
126/300/00000 - 126/334/99999 AA - BLH 210
126/335/00000 - 126/396/99999 BLI - FERM 310
126/397/00000 - 126/424/99999 FERN - GOD 109
126/425/00000 - 126/455/99999 GOE - HELLH 209
126/456/00000 - 126/512/99999 HELLI - KOK 206
126/513/00000 - 126/572/99999 KOL - MIJ 106
126/573/00000 - 126/618/99999 MIK - PT 305
126/619/00000 - 126/677/99999 PU - SCHNEIDER K 205
126/678/00000 - 126/730/99999 SCHNEIDER L - TN 104
126/731/00000 - 126/786/99999 TO - ZZ 204
126/799/00000 - 126/799/99999 A - Z Grenzpendler205
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar