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Rechtsbehelfsstelle

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte

SteuernummernTelefon 09441 201 + Nebenstelle
126/296/00000 - 126/296/99999 279
126/300/00000 - 126/455/99999 279
126/456/00000 - 126/618/99999 278
126/619/00000 - 126/786/99999 179
126/799/00000 - 126/799/99999 279
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Allgemeine Veranlagung

SteuernummernTelefon 09441 201 + Nebenstelle
126/190/00000 - 126/190/99999 278
126/191/00000 - 126/195/01799 179
126/195/01800 - 126/195/89999 278
126/200/00000 - 126/220/69999 278
126/220/70000 - 126/232/49999 279
126/232/50000 - 126/268/29999 174
126/268/30000 - 126/293/39999 179
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Personengesellschaften und Gemeinschaften

SteuernummernTelefon 09441 201 + Nebenstelle
126/150/00000 - 126/167/99999 278
126/168/00000 - 126/183/99999 174
126/188/00000 - 126/188/99999 278
126/189/00000 - 126/189/99999 174
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Sonstige Bereiche

AufgabenbereichTelefon 09441 201 + Nebenstelle
Einsprüche in der Finanzkasse und der Stundungs- und Erlassstelle179
Einsprüche in der Umsatzsteuerstelle und Lohnsteuerarbeitgeberstelle278
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar