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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Kelheim ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Eichstätt, Ingolstadt, Freising und Erding.

Ihre Ansprechpersonen

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 09441 201 + Nebenstelle
126/800/00000 - 126/804/99999 Landkreise Kelheim und Freising 227
126/811/00000 - 126/818/99999 Landkreise Ingolstadt und Eichstätt 139
126/840/00000 - 126/844/99999 Landkreise Freising, Erding und Eichstätt 127
126/850/00000 - 126/852/99999 Landkreise Eichstätt, Kelheim und Ingolstadt 327
126/853/00000 - 126/865/99999 Landkreis Erding und Freising 228
126/866/00000 - 126/876/99999 Landkreis Erding und Freising 128
126/870/00000 - 126/871/99999 Landkreise Eichstätt, Kelheim und Ingolstadt 327
126/877/00000 - 126/880/99999 Landkreis Erding 328
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar