Grunderwerbsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.
Die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Kelheim ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Eichstätt, Ingolstadt, Freising und Erding.
Ihre Ansprechpersonen
Steuernummern | Aufgabenbereich | Telefon 09441 201 + Nebenstelle |
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126/800/00000 - 126/804/99999 | Landkreise Kelheim und Freising | 227 |
126/811/00000 - 126/818/99999 | Landkreise Ingolstadt und Eichstätt | 139 |
126/840/00000 - 126/844/99999 | Landkreise Freising, Erding und Eichstätt | 127 |
126/850/00000 - 126/852/99999 | Landkreise Eichstätt, Kelheim und Ingolstadt | 327 |
126/853/00000 - 126/865/99999 | Landkreis Erding und Freising | 228 |
126/866/00000 - 126/876/99999 | Landkreis Erding und Freising | 128 |
126/870/00000 - 126/871/99999 | Landkreise Eichstätt, Kelheim und Ingolstadt | 327 |
126/877/00000 - 126/880/99999 | Landkreis Erding | 328 |