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Bußgeld- und Strafsachenstelle

Diese Stelle ermittelt und verfolgt grundsätzlich in eigener Zuständigkeit bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. In bestimmten Fällen arbeitet sie hierbei mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Die Bearbeitung von Bußgeld- und Strafsachen ist regional zentralisiert.

Bitte beachten Sie:

Diese Stelle ist nicht zuständig für Bußgelder im Bereich des Straßenverkehrswesens und der Straßenverkehrsüberwachung, z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen oder Parkverstößen („Strafzettel“). In diesen Fällen ist die Zentrale Bußgeldstelle der Bayerischen Polizei in Viechtach bzw. die jeweilige örtliche Behörde (z.B. Straßenverkehrsamt der Stadt) zuständig. Bitte prüfen Sie, welche Behörde den Bußgeldbescheid erlassen hat und richten Sie Ihr Anliegen an diese Stelle. Ihr Finanzamt hat insoweit keine Befugnisse.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Kelheim ist die Bußgeld- und Strafsachenstelle beim Finanzamt Landshut.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Landshut

Aufgabenbereich Telefon 0871 8529 + Nebenstelle
Finanzamt Dingolfing 644, 734, 403
Finanzamt Eggenfelden 736, 762
Finanzamt Erding 712, 403, 785
Finanzamt Freising 787, 736, 772, 637
Finanzamt Kelheim 644, 772
Finanzamt Landshut 682, 637, 712, 762
Leitung 795
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar