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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Bitte beachten Sie:

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Kelheim ist der Amtlich landwirtschaftliche Sachverständige beim Finanzamt Pfaffenhofen.

Ansprechpersonen beim Finanzamt Pfaffenhofen

Ansprechperson Telefon 08441 77 + Nebenstelle
ALS Auburger-Gillmaier 357*
ALS Gamperl 357*
VB Wiest 356
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Bitte beachten Sie:

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Kelheim ist der Vermessungsbeamte beim Finanzamt Ingolstadt.

Ansprechpersonen beim Finanzamt Ingolstadt

Aufgabenbereich Ansprechperson Dienststelle Telefon + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger (ALS) Herr Wagner Pfaffenhofen 0841 311-271, Mobil: 0172 5343620
Vermessungsbeamter Herr Erz Eichstätt 0841 311-340, Mobil: 0174 1956537
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar