Skip to main content

Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 09441 201 + Nebenstelle
Bedarfsbewertung für den gesamten Finanzamtsbezirk Alle 354, 254
Bewertung im Ertragswertverfahren Bad Abbach, Hausen, Herrngiersdorf, Mainburg, Saal, Wildenberg 149
Bewertung im Ertragswertverfahren Kelheim, Langquaid, gemeindefreie Gebiete 156
Bewertung im Ertragswertverfahren Neustadt, Riedenburg, Siegenburg, Teugn, Train 144
Bewertung im Ertragswertverfahren: Abensberg, Aiglsbach, Attenhofen, Biburg, Elsendorf, Essing, Ihrlerstein, Kirchdorf, Painten, Rohr, Volkenschwand 344
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar